Ihr Notar macht nicht nur ....
* beglaubigte Firmenbuchauszüge
* Grundbuchauszüge
* die Beglaubigung Ihrer Unterschriften auf
Eingaben an die Gerichte
* die Verlesung der Urkunden vor der Unterschrift
sonder auch:
- fundierte Beratung in allen Fragen der Unter-
nehmensnachfolge/Unternehmensvorsorge
- diskrete Behandlung im Erb- und Pflichtteilsrecht
für Unternehmer
- Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die
mit einer Unternehmensübertragung verbunden
sein können
- Selbstberechnung der Gebühren und Steuern
oder auch die Anzeige beim Finanzamt
- die Überprüfung der vorgeschriebenen Steuern
- die Einreichung beim Firmenbuchgericht
- die Einreichung beim Grundbuchsgericht
- die Überprüfung der Eintragung im Firmenbuch
Ihr Notar berät Sie auch zu ....
- Informationen Ihres Kunden- und Lieferanten-
kreises bei Unternehmensübertragungen
- Erfordernissen für das Geschäftspapier
- Förderungen für Unternehmensübertragungen
- Offenlegungsverpflichtungen nach nationalem und
EU-Recht
und in vielen anderen Fragen, die Sie zum Thema
"Unternehmensrecht" haben.