Allgmeines:
Der Gemeinderat bzw. die Gemeindevertretung in Österreich ist die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde.
- Er wird von den Bürgern DIREKT gewählt
Wahlberechtigt sind sowohl alle österreichischen Staatsbürger, als auch die im Ort ansässigen EU-Bürger. Es gibt auch immer wieder Diskussionen, ob auch NICHT-EU Bürger das Wahlrecht erhalten sollen, wenn sie sich eine bestimmte Zeit in der Gemeinde aufhalten. Gültig ist jeweils die Gemeindewahlordnung, die ein Landesgesetz ist.
- Die Anzahl der Gemeinderäte,
wie die einzelnen Personen bezeichnet werden, ist
von der Anzahl der in der Gemeinde als
wohnhaft gemeldeten Einwohner abhängig.
Aus den Reihen der Gemeinderäte wird vom Gemeinderat eine Anzahl von geschäftsführenden Gemeinderäten gewählt.
Diese stehen einem Gemeindeausschuss vor, der sich jeweils mit verschiedenen Themen wie Raumordnung / Finanzverwaltung / Sicherheit oder Kultur beschäftigt.
Die Ausschüsse bereiten Anträge für den Gemeinderat vor und werden dann im Gemeinderat selbst beschlossen oder abgelehnt.
Im Rahmen der Finanzhoheit der Gemeinde wird das Budget vom Gemeinderat beschlossen. Auch in Bauangelegenheiten hat der Gemeinderat ein gewischtiges Wort mitzureden. Er ist Baubehörde zweiter Instanz nach dem Bürgermeister, d.h. Einsprüche bei Bauverhandlungen werden vom Gemeinderat behandelt.
Bundesländerabhängig wird der Bürgermeister vom Gemeinderat oder von den Bürgern selbst gewählt.
Das politische Geschehen einer Gemeinde wird in Gemeinderatssitzungen bestimmt, wobei der größte Teil öffentlich ist, d. h. jeder Bürger kann zuhören, hat aber kein Mitsprache- oder Stimmrecht. Oft gibt es einen nicht öffentlichen Teil, in dem persönliche Angelegenheiten verschiedenster Art abgehandelt werden und über die die Mandatare Schweigepflicht haben.