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Liste der Förderungen durch die Gemeinde
bzw. das Land:

- Babyförderung

- Kinderkrippenförderung

- Musikförderung

- Förderung von Schulveranstaltungen

- Jugendförderung - Fahrsicherheitstraining

- Solaranlagen-/Biomasseförderung

- Mähdruschzuschuss

- Rinder- u. Schweinebesamungszuschuss

- Partikelfilterzuschuss 

Förderungen

Babyförderung:
Erhalt eines einmaligen Babyschecks in der Höhe von € 75,00, einzulösen bei der RAIKA Nestelbach.


Kinderkrippenförderung:
Einkommensabhängige Förderung
durch
das Land Steiermark:
Information Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe
Antrag Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe


Musikförderung:
- betrifft Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
- Musikunterricht/Ausbildung im musikalischen
  Bereich
- Kostenübernahme von 40% der nachgewiesenen
  Kosten, jedoch max. € 254,35 pro Kind und
  Jahr 
  (Vorlage eines Einzahlungsbeleges für das 
   gesamte Kalenderjahr)
MUSIKSCHULPROJEKT-Nestelbach 2011


Förderung von Schulveranstaltungen:
- betrifft jedes schulpflichtige Kind
  (dessen Eltern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde
   Nestelbach gemeldet ist)
- pro teilgenommener Schulveranstaltung € 25,00
- für Veranstaltungen ab 1.4.2007

ACHTUNG - Förderbetrag darf Rechnungsbetrag nicht übersteigen!


Jugendförderung - Fahrsicherheitstraining:
- betrifft Personen zwischen 17 und 20 Jahren
- geförderte Führerscheinklassen: A + B
- Veranstalter: ARBÖ in Ludersdorf/Gleisdorf

* Übernahme der Hälfte der Kosten durch die
  Gemeinde auf Antrag der Eltern bzw. des Führer-
  scheinbesitzer und unter Vorlage der Original-
  rechnung


Förderungen für Solaranlagen/Biomasse und Kleinfeuerungsanlagen:
Bitte direkt beim BAUAMT Nestelbach anfragen!


Mähdruschzuschuss:
20% der nachgewiesenen Kosten pro Kalenderjahr


Rinder- u. Schweinebesammungszuschuss:
- Schweinebesamung / 100% der Kosten
- Rinderbesamung / Fördersatz von € 31,00


Partikelfilterzuschuss:
- betrifft Fahrzeughalter / Privatpersonen mit Haupt-
  wohnsitz bzw. Unternehmer mit Sitz in Nestelbach
- einmaliger Zuschuss pro Fzg in Höhe 
  von € 100,00
- Gewährung rückwirkend ab 1.1.2005
- gilt für den nachträglichen Einbau eines Partikel-
  filters in Diesel-Fzge, die bis 31.12.2006
  erstmalig
zugelassen wurden

30.04.2012
Maibaum aufstellen

05.05.2012:  
Freiwillige Feuerwehr
Sicherheitstag, Feuerlöscherüberprüfung
06.05.2012
Freiwillige Feuerwehr
Florianitag

12.05.2012:
Gemeinde Nestelbach
Muttertagsfeier
17.05.2012:
Pfarre Nestelbach
Erstkommunion

26. u. 27.05.2012:
HC Nestelbach
Pfingstturnier