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Liste der Förderungen durch die Gemeinde bzw. das Land:
- Babyförderung
- Kinderkrippenförderung
- Musikförderung
- Förderung von Schulveranstaltungen
- Jugendförderung - Fahrsicherheitstraining
- Solaranlagen-/Biomasseförderung
- Mähdruschzuschuss
- Rinder- u. Schweinebesamungszuschuss
- Partikelfilterzuschuss
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Förderungen  Babyförderung: Erhalt eines einmaligen Babyschecks in der Höhe von € 75,00, einzulösen bei der RAIKA Nestelbach.
Kinderkrippenförderung: Einkommensabhängige Förderung durch das Land Steiermark: Information Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe Antrag Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe
Musikförderung: - betrifft Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre - Musikunterricht/Ausbildung im musikalischen Bereich - Kostenübernahme von 40% der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. € 254,35 pro Kind und Jahr (Vorlage eines Einzahlungsbeleges für das gesamte Kalenderjahr) MUSIKSCHULPROJEKT-Nestelbach 2011
Förderung von Schulveranstaltungen: - betrifft jedes schulpflichtige Kind (dessen Eltern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach gemeldet ist) - pro teilgenommener Schulveranstaltung € 25,00 - für Veranstaltungen ab 1.4.2007
ACHTUNG - Förderbetrag darf Rechnungsbetrag nicht übersteigen!
Jugendförderung - Fahrsicherheitstraining: - betrifft Personen zwischen 17 und 20 Jahren - geförderte Führerscheinklassen: A + B - Veranstalter: ARBÖ in Ludersdorf/Gleisdorf
* Übernahme der Hälfte der Kosten durch die Gemeinde auf Antrag der Eltern bzw. des Führer- scheinbesitzer und unter Vorlage der Original- rechnung
Förderungen für Solaranlagen/Biomasse und Kleinfeuerungsanlagen: Bitte direkt beim BAUAMT Nestelbach anfragen!
Mähdruschzuschuss: 20% der nachgewiesenen Kosten pro Kalenderjahr
Rinder- u. Schweinebesammungszuschuss: - Schweinebesamung / 100% der Kosten - Rinderbesamung / Fördersatz von € 31,00
Partikelfilterzuschuss: - betrifft Fahrzeughalter / Privatpersonen mit Haupt- wohnsitz bzw. Unternehmer mit Sitz in Nestelbach - einmaliger Zuschuss pro Fzg in Höhe von € 100,00 - Gewährung rückwirkend ab 1.1.2005 - gilt für den nachträglichen Einbau eines Partikel- filters in Diesel-Fzge, die bis 31.12.2006 erstmalig zugelassen wurden
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