In folgenden Ländern darf mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden:
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Griechenland
(Die Behörde am Luftweg kann verweigert
werden, es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme
mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reise-
veranstalter.)
- Italien (gilt nicht bei Einreise mit Flugzeug)
- Kroatien
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande (gilt nur für Selbstfahrer und Selbst-
fahrerinnen, Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel
akzeptieren nur gültige Reisepässe)
- Portugal
- San Marino
- Schweiz
- Slowenien
- Spanien (gilt nicht bei Einreise mit Flugzeug)
- Ungarn (vereinzelt Probleme bei Einreise)
Passfoto
Das Passfoto wird gescannt und im Pass auf ein mit Sicherheitsdruck versehenes Papier gedruckt, das zusätzlich mit einer Sicherheitsfolie versehen ist.
Aufgrund der Sicherheitsvorgaben hat das gedruckte Foto im Sicherheitspass nicht die gleiche Bildqualität wie ein klassisches Foto auf Hochglanz-
fotopapier. Bei den Fotos muss beachtet werden, dass diese spezielle Anforderungen (Größe, Schärfe, Gesichtsausdruck etc.) gestellt werden.
Seite dem 15. Juni 2009 werden - auch für Kinder - ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter 12 Jahren die Fingerabdrücke NICHT erfasst.
HINWEIS: Besteht bereits eine noch bis zum 15. Juni 2012 gültige Kindermiteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist.
Wird ein Kinderpass mit Chip beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab 12 Jahre werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Für Informationen stehen auch zahlreiche Seiten im Internet zur Verfügung:
www.bmi.gv.at
www.help.gv.at
www.bmaa.gv.at
www.passbildkriterien.at